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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BDG 1979 §148;Rechtssatz
Die an die Dienstbehörde gerichtete Bitte eines zeitverpflichteten Soldaten um Kündigung darf einer durch den zeitverpflichteten Soldaten selbst ausgesprochenen Kündigung des Dienstverhältnisses, insbesondere unter dem Gesichtspunkt des sonst eintretenden Verlustes des Abfertigungsanspruches gemäß § 81 GehG keinesfalls gleichgehalten werden.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988120039.X01Im RIS seit
11.07.2001