Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Rechtssatz
Geht der Bf vom gleichen Sachverhalt aus wie die belangte Behörde, so kann seine Verfahrensrüge unter dem iSd § 42 Abs 2 Z 3 lit c VwGG zu prüfenden Gesichtspunkt der Wesentlichkeit des behaupteten Verfahrensmangels nicht zu einer Aufhebung des angefochtenen Bescheides führen (hier: Unterbleiben der Einvernahme der vom Bf namhaft gemachten Zeugen).
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Erheblichkeit des BeweisantragesSachverhalt Sachverhaltsfeststellung VerfahrensmangelSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel ZeugenbeweisVerfahrensbestimmungen Beweiswürdigung AntragAblehnung eines BeweismittelsEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988050116.X02Im RIS seit
09.11.2006Zuletzt aktualisiert am
24.09.2012