RS Vwgh 1988/9/20 88/05/0116

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Veröffentlicht am 20.09.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §46;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Geht der Bf vom gleichen Sachverhalt aus wie die belangte Behörde, so kann seine Verfahrensrüge unter dem iSd § 42 Abs 2 Z 3 lit c VwGG zu prüfenden Gesichtspunkt der Wesentlichkeit des behaupteten Verfahrensmangels nicht zu einer Aufhebung des angefochtenen Bescheides führen (hier: Unterbleiben der Einvernahme der vom Bf namhaft gemachten Zeugen).

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Erheblichkeit des BeweisantragesSachverhalt Sachverhaltsfeststellung VerfahrensmangelSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel ZeugenbeweisVerfahrensbestimmungen Beweiswürdigung AntragAblehnung eines Beweismittels

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988050116.X02

Im RIS seit

09.11.2006

Zuletzt aktualisiert am

24.09.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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