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L66508 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §49 Abs1 Z1 impl;Rechtssatz
Auch wenn der Käufer eines Grundstückes nicht Alleineigentümer des benachbarten Grundstückes ist, kann ein zur Durchführung der Flurbereinigung erforderlicher Vertrag vorliegen, weil nicht nur die Verbesserung der Besitzverhältnisse sondern auch die Verbesserung der Benutzungs- und Bewirtschaftungsverhältnisse Gegenstand und Ziel einer Flurbereinigung sein können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988070021.X01Im RIS seit
14.11.2006Zuletzt aktualisiert am
01.07.2015