RS Vwgh 1988/9/20 87/14/0179

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Veröffentlicht am 20.09.1988
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34;

Rechtssatz

Im Hinblick auf den Ausschluß des Heiratsgutes von der Anerkennung als außergewöhnlicher Belastung durch das BG BGBl Nr 1983/587 vermochte die Hingabe eines Heiratsgutes nur dann eine außergewöhnliche Belastung zu bewirken, wenn diese Hingabe zwangsläufig noch im Jahre 1983 erfolgte (Hinweis E 25.5.1988, 87/13/0215).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140179.X01

Im RIS seit

20.09.1988

Zuletzt aktualisiert am

19.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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