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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §34;Rechtssatz
Im Hinblick auf den Ausschluß des Heiratsgutes von der Anerkennung als außergewöhnlicher Belastung durch das BG BGBl Nr 1983/587 vermochte die Hingabe eines Heiratsgutes nur dann eine außergewöhnliche Belastung zu bewirken, wenn diese Hingabe zwangsläufig noch im Jahre 1983 erfolgte (Hinweis E 25.5.1988, 87/13/0215).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987140179.X01Im RIS seit
20.09.1988Zuletzt aktualisiert am
19.11.2009