RS Vwgh 1988/9/20 88/05/0004

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Veröffentlicht am 20.09.1988
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Index

Baurecht - OÖ
L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag Oberösterreich
L81704 Baulärm Umgebungslärm Oberösterreich
L82004 Bauordnung Oberösterreich
L82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8
BauO OÖ 1976 §49
VwGG §34 Abs1

Rechtssatz

Einer im Verwaltungsverfahren nicht als Bauwerberin aufgetretenen Miteigentümerin der zu verbauenden Liegenschaft kommt kein Rechtsanspruch auf Erteilung einer baubehördlichen Bewilligung zu, und auch durch die Abweisung des Antrages des Bauwerbers wäre sie in keinem Recht verletzt worden, sodass ihre Beschwerde mangels Rechtsverletzungsmöglichkeit als unzulässig zurückzuweisen ist (Hinweis auf E 15.1.1985, 82/05/0139, BauSlg 366).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Baurecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988050004.X01

Im RIS seit

17.05.2021

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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