Index
L82000 BauordnungNorm
AVG §8;Rechtssatz
Der Anrainer kann zwar Einwendungen in einem Baubewilligungsverfahren erheben, nicht aber für die Bauführung eines anderen die Einleitung eines solchen Verfahrens beantragen, um dort Einwendungen erheben zu können.
Schlagworte
Baubewilligung BauRallg6 Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2 Baurecht Grundeigentümer Rechtsnachfolger Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988050182.X01Im RIS seit
02.11.2006