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L82000 BauordnungNorm
AVG §37;Rechtssatz
Sind dem Nachbarn die Unterlagen über das - ihm bekannte - Ergebnis der Messungen des Lärmpegels nicht gesondert zur Verfügung gestellt worden, so kann aus dieser Unterlassung nicht zwangsläufig eine Unschlüssigkeit des Gutachtens abgeleitet werden.
Schlagworte
Gutachten Überprüfung durch VwGH Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar Diverses BauRallg5/2 Parteiengehör Sachverständigengutachten Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel SachverständigenbeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988050119.X03Im RIS seit
09.11.2006