RS Vwgh 1988/9/20 88/04/0028

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Veröffentlicht am 20.09.1988
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §367 Z26;

Rechtssatz

Enthält die in einem Bescheid enthaltene Auflage, deren Nichtbeachtung unter der Strafsanktion des § 367 Z 26 GewO steht, eine Verweisung auf eine verschiedene Untergliederungen enthaltende elektrotechnische Sicherheitsvorschrift - die durch die Verweisung Bestandteil des Bescheidspruches geworden ist - so ist die im Verwaltungsstrafverfahren als verletzt erachtete Untergliederung der betreffenden elektrotechnischen Sicherheitsvorschrift im Straferkenntnis im Spruchteil nach § 44 a lit b VStG im einzelnen zu zitieren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988040028.X01

Im RIS seit

20.09.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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