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Baurecht - OÖNorm
AVG §56Rechtssatz
Bei der Beurteilung der Frage ob die LReg durch die Erlassung des angefochtenen Bescheides den Bauwerber in seinen Rechten verletzt hat, hat der VwGH von dem dem Verwaltungsverfahren zugrundeliegenden Bauplan auszugehen, auch wenn der Bauwerber seiner VwGH-Beschwerde einen - dem amtsärztlichen Gutachten Rechnung tragenden abgeänderten Bauplan angeschlossen hat.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage Rechtsquellen Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988050004.X03Im RIS seit
17.05.2021Zuletzt aktualisiert am
17.05.2021