RS Vwgh 1988/9/20 88/05/0004

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Veröffentlicht am 20.09.1988
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Index

Baurecht - OÖ
L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag Oberösterreich
L81704 Baulärm Umgebungslärm Oberösterreich
L82004 Bauordnung Oberösterreich
L82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56
AVG §66 Abs4
BauO OÖ 1976 §44
BauO OÖ 1976 §49
VwGG §41 Abs1

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der Frage ob die LReg durch die Erlassung des angefochtenen Bescheides den Bauwerber in seinen Rechten verletzt hat, hat der VwGH von dem dem Verwaltungsverfahren zugrundeliegenden Bauplan auszugehen, auch wenn der Bauwerber seiner VwGH-Beschwerde einen - dem amtsärztlichen Gutachten Rechnung tragenden abgeänderten Bauplan angeschlossen hat.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage Rechtsquellen Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988050004.X03

Im RIS seit

17.05.2021

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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