Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
GewO 1973 §370 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/04/0047 E 28. Juni 1988 RS 6Stammrechtssatz
Zu den Elementen der entsprechenden Tatbezeichnung iSd § 44a lit a VStG gehört auch der Umstand, dass ein Beschuldigter nicht als unmittelbarer Täter, sondern als verantwortliches Organ einer juristischen Person bestraft wird. Darunter muss auch die eindeutige Anführung der Organfunktion verstanden werden, die eine Subsumtion unter die Bestimmung des § 9 VStG bzw des § 370 Abs 2 GewO zulässt.
Schlagworte
Verantwortlichkeit (VStG §9) zur Vertretung berufenes OrganEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988040086.X01Im RIS seit
03.05.2001