RS Vwgh 1988/9/20 86/14/0015

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Veröffentlicht am 20.09.1988
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1989, 69;

Rechtssatz

Unter tatsächlichen Gründen können nur solche verstanden werden, die den Steuerpflichtigen unmittelbar selbst und nicht auch einen Dritten (in concreto seinen Sohn) betreffen (Hofstätter/Reichel, Tz 3 zu § 34 Abs 3 EStG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986140015.X03

Im RIS seit

20.09.1988

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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