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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §34;Rechtssatz
Der Zeitpunkt der Fälligkeit des mit dem Verlöbnis entstandenen Anspruches kann nicht durch Vereinbarung vorverlegt werden, weil es sich bei solch einer Vereinbarung an dem für die Anerkennung als außergewöhnliche Belastung geforderten Merkmal der Zwangsläufigkeit fehlt.Denn es widerspricht dem Begriff der Zwangsläufigkeit, diese aus einer Vereinbarung abzuleiten, deren Wesen in der Freiwilligkeit der Entscheidung der Vertragspartner gelegen ist (Hinweis auf E 23.4.1985, 84/14/0163).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987140179.X04Im RIS seit
20.09.1988Zuletzt aktualisiert am
19.11.2009