RS Vwgh 1988/9/20 87/14/0179

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Veröffentlicht am 20.09.1988
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34;

Rechtssatz

Der Zeitpunkt der Fälligkeit des mit dem Verlöbnis entstandenen Anspruches kann nicht durch Vereinbarung vorverlegt werden, weil es sich bei solch einer Vereinbarung an dem für die Anerkennung als außergewöhnliche Belastung geforderten Merkmal der Zwangsläufigkeit fehlt.Denn es widerspricht dem Begriff der Zwangsläufigkeit, diese aus einer Vereinbarung abzuleiten, deren Wesen in der Freiwilligkeit der Entscheidung der Vertragspartner gelegen ist (Hinweis auf E 23.4.1985, 84/14/0163).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140179.X04

Im RIS seit

20.09.1988

Zuletzt aktualisiert am

19.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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