RS Vwgh 1988/9/20 88/04/0023

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Veröffentlicht am 20.09.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §62 Abs4;
VwGG §28 Abs1 Z2;
VwGG §41 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/11/0007 B VS 10. Dezember 1986 VwSlg 12329 A/1986 RS 3

Stammrechtssatz

Von einem den Anforderungen des § 62 Abs 4 AVG entsprechenden Berichtigungsbescheid ist bei einer Berichtigung der bescheiderlassenden Behörde in einer Angelegenheit des KFG von LReg in LH dann auszugehen, wenn der Berichtigungsbescheid unbekämpft geblieben ist und der Bf über Aufforderung des VwGH die Bezeichnung der belangten Behörde entsprechend richtiggestellt hat.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988040023.X04

Im RIS seit

20.09.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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