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L82000 BauordnungNorm
BauRallg;Rechtssatz
Für die Frage der Prüfung der Gesetzmäßigkeit einer Verordnung ist gem Art 139 B-VG ausschließlich der VfGH zuständig (hier: Flächenwidmungsplan).
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Gegenseitige Beziehung: VwGH - VfGH Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten die zur Zuständigkeit des VfGH gehören (B-VG Art133 Z1) Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte Planung Widmung BauRallg3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988050150.X02Im RIS seit
11.07.2001