RS Vwgh 1988/9/20 87/14/0179

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Veröffentlicht am 20.09.1988
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34;

Rechtssatz

Die Hingabe des Heiratsgutes schon vor der Verehelichung kann ausnahmsweise dann als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, wenn ein hinreichend naher zeitlicher Zusammenhang zur Eheschließung bestand und der Ausstattungszweck (insb die Beschaffung einer - regelmäßig nicht sofort erhältlichen - Wohnung) die frühere Hingabe rechtfertigte. Es muß aber auch in solchen Fällen eine zwingende Notwendigkeit zur vorzeitigen Hingabe des Heiratsgutes zu erkennen sein. Dabei ist es Aufgabe des die Begünstigung Beanspruchenden, die zwingende Notwendigkeit zur vorzeitigen Hingabe des Heiratsgutes darzutun.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140179.X05

Im RIS seit

20.09.1988

Zuletzt aktualisiert am

19.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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