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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/10/0262 E 24. November 1986 RS 3Stammrechtssatz
Für die Bedeutung einer Aussage im Spruch des Bescheides ist nicht maßgebend, wie sie der Empfänger des Bescheides verstand (ebenso wenig, wie sie die Behörde verstanden wissen wollte), sondern wie ihr Inhalt objektiv zu verstehen ist. (Hinweis auf E vom 10.4.1980, 1941/78, VwSlg 10093 A/1978)
Schlagworte
Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete GesetzesbestimmungMaßgebender Bescheidinhalt Fassung die der Partei zugekommen istEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987120047.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
20.10.2015