RS Vwgh 1988/9/20 88/14/0130

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Veröffentlicht am 20.09.1988
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Familienlastenausgleich
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1
BAO §166
BAO §167 Abs2
BAO §93 Abs3 lita

Rechtssatz

Zur Pflicht amtswegiger Ermittlungen in der Frage von Unterhaltsleistungen, wenn die erbrachten Nachweise (hier: durch schriftliche Aussagen von Angehörigen) nicht vollständig sein sollten und die Behörde den vorliegenden Nachweisen nicht folgen will.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988140130.X03

Im RIS seit

03.08.2022

Zuletzt aktualisiert am

17.08.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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