Index
64/03 LandeslehrerNorm
LDG 1984 §19 Abs4;Rechtssatz
"Dienstliche Interessen" im Zusammenhang mit der Versetzung stellen insofern einen für die Ermessensübung maßgebenden Sinn des Gesetzes zum Ausdruck bringenden Umstand dar, als ihre Gefährdung die Behörde berechtigt, von einer Rücksichtnahme auf die sozialen Verhältnisse und das Dienstalter des Landeslehrers Abstand zu nehmen (Hinweis E 12.11.1980, 663/77, VwSlg 10292 A/1980).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987120014.X04Im RIS seit
01.03.2005Zuletzt aktualisiert am
04.11.2011