RS Vwgh 1988/9/20 87/12/0014

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Veröffentlicht am 20.09.1988
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Index

64/03 Landeslehrer

Norm

LDG 1984 §19 Abs4;

Rechtssatz

"Dienstliche Interessen" im Zusammenhang mit der Versetzung stellen insofern einen für die Ermessensübung maßgebenden Sinn des Gesetzes zum Ausdruck bringenden Umstand dar, als ihre Gefährdung die Behörde berechtigt, von einer Rücksichtnahme auf die sozialen Verhältnisse und das Dienstalter des Landeslehrers Abstand zu nehmen (Hinweis E 12.11.1980, 663/77, VwSlg 10292 A/1980).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987120014.X04

Im RIS seit

01.03.2005

Zuletzt aktualisiert am

04.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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