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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §113;Rechtssatz
Die Rechtsbelehrungspflicht des § 113 BAO bezieht sich nur auf Verfahrensangelegenheiten und nicht auf Belange des materiellen Rechtes. Die Behörde ist überdies nicht verpflichtet, Rechtsauskünfte über alle nur möglichen steuerlichen Konsequenzen aus dem Verhalten von Abgabepflichtigen vor Abgabe von Steuererklärungen zu erteilen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988140066.X02Im RIS seit
05.04.2001