RS Vwgh 1988/9/20 88/14/0066

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Veröffentlicht am 20.09.1988
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §113;

Rechtssatz

Die Rechtsbelehrungspflicht des § 113 BAO bezieht sich nur auf Verfahrensangelegenheiten und nicht auf Belange des materiellen Rechtes. Die Behörde ist überdies nicht verpflichtet, Rechtsauskünfte über alle nur möglichen steuerlichen Konsequenzen aus dem Verhalten von Abgabepflichtigen vor Abgabe von Steuererklärungen zu erteilen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988140066.X02

Im RIS seit

05.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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