RS Vwgh 1988/9/20 88/05/0004

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Veröffentlicht am 20.09.1988
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Baurecht - OÖ
L80004 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Oberösterreich
L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Vorarlberg
L82000 Bauordnung

Norm

BauRallg
ROG OÖ 1972 §16 Abs3
RPG Vlbg 1973 §14 Abs3 implizit

Rechtssatz

Die Errichtung einer Verkaufshalle eines Steinmetzbetriebes ist nach § 16 Abs 3 OÖ ROG im Wohngebiet zulässig. Auf die Bedürfnisse der Bewohner des Gebietes ist diese gesetzliche Bestimmung nicht abgestellt (anders § 14 Abs 3 Vlbg RaumplanungsG und das hiezu ergangene E 26.9.1985, 83/06/0235).

Schlagworte

Baubewilligung BauRallg6 Planung Widmung BauRallg3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988050004.X02

Im RIS seit

17.05.2021

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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