Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §185;Rechtssatz
Über die Frage, ob Einkünfte aus den USA dem Grunde nach der Einkommensteuer unterliegen, ist nicht in einem gesonderten Grundsatzbescheid (Feststellungsbescheid) zu entscheiden. Vielmehr hat der Abspruch in dem gemäß § 198 BAO vorgesehenen Abgabenbescheid zu erfolgen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987140167.X12Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
12.08.2015