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L69313 Wasserversorgung Schongebiet NiederösterreichNorm
TrinkwasserschongebietsV NÖ 1976;Rechtssatz
Die Erlassung von Schongebietsverordnungen ist, abgesehen davon, dass die Zuständigkeit des Landeshauptmannes gegeben sein muss (hier: Gesamtbedarf der künftigen Entnahme aus dem Grundwasser von 200 l/s), nicht auf "größere Wasserversorgungsanlagen" beschränkt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987070195.X04Im RIS seit
24.03.2006Zuletzt aktualisiert am
05.03.2013