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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §13 Abs1;Beachte
Besprechung in:Anwbl 1989/7, S 430;Rechtssatz
Wird der Antrag auf Sachentscheidung iS des § 27 VwGG der Behörde mit eingeschriebenem Brief übermittelt, "langt" er erst am Tag der Übernahmebestätigung bei dieser "ein" (und nicht bereits mit dem Einlegen in das Postschließfach der Behörde).
Schlagworte
Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - EinstellungEinschreibsendung, PostfachEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988070078.X01Im RIS seit
15.11.2006Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017