RS Vwgh 1988/9/20 88/07/0078

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Veröffentlicht am 20.09.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
91/02 Post

Norm

AVG §13 Abs1;
AVG §73 Abs1 impl;
PO §163 idF 1984/023;
PO §192 idF 1984/023;
VwGG §27;

Beachte

Besprechung in:Anwbl 1989/7, S 430;

Rechtssatz

Wird der Antrag auf Sachentscheidung iS des § 27 VwGG der Behörde mit eingeschriebenem Brief übermittelt, "langt" er erst am Tag der Übernahmebestätigung bei dieser "ein" (und nicht bereits mit dem Einlegen in das Postschließfach der Behörde).

Schlagworte

Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - EinstellungEinschreibsendung, Postfach

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988070078.X01

Im RIS seit

15.11.2006

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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