RS Vwgh 1988/9/20 87/14/0167

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Veröffentlicht am 20.09.1988
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §198;
EStG 1972 §2;
EStG 1972 §29 Z1;

Rechtssatz

Bei § 29 Z 1 EStG handelt es sich um einen Sondertatbestand, bei dem es für die Zurechnung der Einkünfte nicht auf das Vorhandensein einer Einkunftsquelle, sondern im wesentlichen nur auf den wiederkehrenden Zufluß von Bezügen ankommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140167.X06

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.08.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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