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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §198;Rechtssatz
Bei § 29 Z 1 EStG handelt es sich um einen Sondertatbestand, bei dem es für die Zurechnung der Einkünfte nicht auf das Vorhandensein einer Einkunftsquelle, sondern im wesentlichen nur auf den wiederkehrenden Zufluß von Bezügen ankommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987140167.X06Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
12.08.2015