RS Vwgh 1988/9/20 87/14/0179

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.09.1988
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34;

Rechtssatz

Derjenige, der eine Abgabenbegünstigung in Anspruch nimmt, hat das Vorliegen ihrer Voraussetzungen nachzuweisen. Tut er dies - aus welchen Gründen immer - nicht, so kann ihm auch die begehrte Abgabenbegünstigung nicht gewährt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140179.X06

Im RIS seit

20.09.1988

Zuletzt aktualisiert am

19.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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