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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §34;Rechtssatz
Derjenige, der eine Abgabenbegünstigung in Anspruch nimmt, hat das Vorliegen ihrer Voraussetzungen nachzuweisen. Tut er dies - aus welchen Gründen immer - nicht, so kann ihm auch die begehrte Abgabenbegünstigung nicht gewährt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987140179.X06Im RIS seit
20.09.1988Zuletzt aktualisiert am
19.11.2009