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L82000 BauordnungNorm
AVG §8;Rechtssatz
Die Krnt BauO kennt im Gegensatz etwa zur NÖ BauO oder zum Slbg Baupolizeigesetz keinen Anspruch der Nachbarn, wegen Verletzung ihrer Nachbarrechte die Entfernung konsensloser Bauten im Verwaltungsweg durchsetzen zu können. Es steht den Nachbarn allenfalls frei, die fehlende Baubewilligung im Wege einer Bauverbotsklage geltend zu machen, soweit sie durch die Bauführung beeinträchtigt werden.
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988050182.X02Im RIS seit
02.11.2006