RS Vwgh 1988/9/20 87/14/0167

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Veröffentlicht am 20.09.1988
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §29 Z1;
VwRallg;

Rechtssatz

Dem Begriff der wiederkehrenden Bezüge werden grundsätzlich auch schon wiederholte Zuflüsse über 5 Jahre hin gerecht, und zwar jedenfalls dann, wenn der Steuerpflichtige in dieser Zeit jährlich (oder bei überschneidenden Auszahlungen für die einzelnen Jahre - z. B. im Jahre 1984 Auszahlungen für 1983 und 1984 - insgesamt 5 mal) Bezüge erhält.

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 wiederkehrende Bezüge

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140167.X08

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.08.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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