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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
EStG 1972 §29 Z1;Rechtssatz
Dem Begriff der wiederkehrenden Bezüge werden grundsätzlich auch schon wiederholte Zuflüsse über 5 Jahre hin gerecht, und zwar jedenfalls dann, wenn der Steuerpflichtige in dieser Zeit jährlich (oder bei überschneidenden Auszahlungen für die einzelnen Jahre - z. B. im Jahre 1984 Auszahlungen für 1983 und 1984 - insgesamt 5 mal) Bezüge erhält.
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 wiederkehrende BezügeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987140167.X08Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
12.08.2015