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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §141;Rechtssatz
Zur Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer von Amts wegen infolge Feststellung der Höhe des Einkommens des Sohnes des Steuerpflichtigen, für dessen außereheliche Kind dieser auf Grund eines gerichtlichen Vergleiches als Großvater subsidiär unterhaltspflichtig war. Die betreffenden Unterhaltsleistungen waren als außergewöhnliche Belastung bei der Veranlagung im Hinblick auf die Behauptung in der Abgabenerklärung anerkannt worden, der Sohn befinde sich noch in Ausbildung und habe nur geringes Einkommen bezogen (hier: tatsächlich stellte sich heraus, daß er Konzipient bei einem RA war und jährlich netto zwischen S 130000.- und S 210000.- verdiente).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988140109.X01Im RIS seit
20.09.1988