RS Vwgh 1988/9/20 AW 88/05/0077

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Veröffentlicht am 20.09.1988
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VVG §4;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Stattgebung - Auftrag zur Vorauszahlung der Kosten einer Ersatzvornahme - Zwingende öffentliche Interessen stehen dem Vollzug eines Kostenvorauszahlungsauftrages im Sinne des § 4 VVG 1950 hinsichtlich der Vollziehung eines baupolizeilichen Auftrages schon deshalb nicht entgegen, weil auch ohne Erlassung eines Kostenvorauszahlungsauftrages eine Vollstreckung des baupolizeilichen Auftrages möglich ist (Hinweis auf B vom 3.4.1984, 84/05/0047).

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete BaurechtZwingende öffentliche Interessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:AW1988050077.A01

Im RIS seit

05.02.2009

Zuletzt aktualisiert am

18.02.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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