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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VVG §4;Rechtssatz
Stattgebung - Auftrag zur Vorauszahlung der Kosten einer Ersatzvornahme - Zwingende öffentliche Interessen stehen dem Vollzug eines Kostenvorauszahlungsauftrages im Sinne des § 4 VVG 1950 hinsichtlich der Vollziehung eines baupolizeilichen Auftrages schon deshalb nicht entgegen, weil auch ohne Erlassung eines Kostenvorauszahlungsauftrages eine Vollstreckung des baupolizeilichen Auftrages möglich ist (Hinweis auf B vom 3.4.1984, 84/05/0047).
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete BaurechtZwingende öffentliche InteressenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:AW1988050077.A01Im RIS seit
05.02.2009Zuletzt aktualisiert am
18.02.2009