RS Vwgh 1988/9/20 87/07/0195

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Veröffentlicht am 20.09.1988
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L69313 Wasserversorgung Schongebiet Niederösterreich
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

TrinkwasserschongebietsV NÖ 1976;
WRG 1959 §32 Abs2 litc;
WRG 1959 §34 Abs2 impl;
WRG 1959 §35;

Rechtssatz

Eine Interessenabwägung ist lediglich für die Erlassung einer auf § 35 gestützten Verordnung, nicht aber für die Erlassung materieller Verwaltungsakte auf Grund der Verordnung (hier:

Abweisung eines Ansuchens um wasserrechtliche Bewilligung einer Nassbaggerung im Schongebiet) vorgesehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987070195.X01

Im RIS seit

24.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

05.03.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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