RS Vwgh 1988/9/20 88/12/0005

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Veröffentlicht am 20.09.1988
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Index

63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

RGV 1955 §1 Abs1 lita;
RGV 1955 §22 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/09/0033 E 25. Oktober 1983 VwSlg 11199 A/1983 RS 1

Stammrechtssatz

Der § 22 Abs 3 RGV 1955 enthält in Beziehung auf den Bahnhof zwei Tatbestandsmerkmale, nämlich "nächstgelegen" und "für die Fahrt in Betracht kommend". Daher darf bei der Anwendung dieser Bestimmung auf einen konkreten Fall nicht allein die Länge der Strecke zum Bahnhof maßgebend sein, sondern auch der sich aus dem Fahrplan des Massenbeförderungsmittels ergebende Vorteil. Es müssen das örtliche und das zeitliche Moment in ein Verhältnis zu einander gebracht werden, das sowohl dem Interesse des Beamten, als auch dem Interesse des Bundes als Dienstgeber entspricht. Dies ergibt sich auch aus § 1 Abs 1 lit a RGV 1950.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988120005.X02

Im RIS seit

21.02.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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