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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Die Behörde ist nicht verpflichtet eine Stellungnahme der Standortgemeinde hinsichtlich der örtlichen Verhältnisse und des Bedarfes einzuholen, wenn der Nachsichtswerber sein Nachsichtsansuchen ausschließlich mit § 28 Abs 1 Z 1 lit a GewO begründet hat.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung des Parteiwillens Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987030217.X05Im RIS seit
22.12.2005