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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §84 Abs2;Rechtssatz
Mehr als 4 - 5 Ankündigungen (hier Ortsnamen) überfordern die Autobahnbenützer und bewirken eine Verkehrsbeeinträchtigung, sodass die weitere Anbringung einer Hinweistafel (Ankündigung auf Gletscherskigebiet) auf einem Vorwegweiser unzulässig ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987030031.X04Im RIS seit
11.07.2001