RS Vwgh 1988/9/21 88/10/0086

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Veröffentlicht am 21.09.1988
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Index

82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §9 Abs1;
LMG 1975 §9 Abs3;

Rechtssatz

Unter den Begriff der gesundheitsbezogenen Angabe fallen auch Generalisierungen, die zwar von kritischen Menschen nicht ernst genommen werden mögen, von denen aber nicht auszuschließen ist, dass sie bei der Masse der Konsumenten den beabsichtigten Eindruck erzielen (Hinweis auf E 16.4.1984, 81/10/00088).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988100086.X05

Im RIS seit

16.01.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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