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82/05 LebensmittelrechtNorm
LMG 1975 §9 Abs1;Rechtssatz
Unter den Begriff der gesundheitsbezogenen Angabe fallen auch Generalisierungen, die zwar von kritischen Menschen nicht ernst genommen werden mögen, von denen aber nicht auszuschließen ist, dass sie bei der Masse der Konsumenten den beabsichtigten Eindruck erzielen (Hinweis auf E 16.4.1984, 81/10/00088).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988100086.X05Im RIS seit
16.01.2007