Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Rechtssatz
Hat die bel Beh ein Ermittlungsergebnis dem Bf vor Erlassung des Bescheides nicht zur Kenntnis gebracht, so liegt kein zur Aufhebung des Bescheides führender Verfahrensmangel vor, wenn der Bf nicht angeführt hat, was er im Fall der Mitteilung des Verfahrensergebnisses im Verwaltungsverfahren vorgebracht hätte. (Hinweis auf E vom 31.1.1986, 85/18/0394)
Schlagworte
Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987010292.X02Im RIS seit
14.06.2005