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82/05 LebensmittelrechtNorm
LMG 1975 §9 Abs3;Rechtssatz
Werden bei den Verbrauchern falsche Vorstellungen von der Wirklichkeit hervorgerufen, sie also über die wahre Wirkung eines Produktes in Irrtum geführt, so werden sie "getäuscht" (Hinweis auf "tatsächliche Verkehrsauffassung").
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988100086.X07Im RIS seit
16.01.2007