RS Vwgh 1988/9/21 86/01/0234

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.09.1988
beobachten
merken

Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

ArbVG §34 Abs1;

Rechtssatz

Für eine Bankfiliale ist eine organisatorische Einheit und damit Selbstständigkeit im Sinne des § 34 ArbVG anzunehmen, wenn diese Filiale nach ihrer Organisation in der Lage ist, wenigstens wesentliche Teilbereiche der jeweiligen Bankgeschäfte selbstständig abzuwickeln (Hinweis E 28.9.1983, 2906/80).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986010234.X03

Im RIS seit

11.04.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten