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60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ArbVG §34 Abs1;Rechtssatz
Für eine Bankfiliale ist eine organisatorische Einheit und damit Selbstständigkeit im Sinne des § 34 ArbVG anzunehmen, wenn diese Filiale nach ihrer Organisation in der Lage ist, wenigstens wesentliche Teilbereiche der jeweiligen Bankgeschäfte selbstständig abzuwickeln (Hinweis E 28.9.1983, 2906/80).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986010234.X03Im RIS seit
11.04.2005