RS Vwgh 1988/9/21 87/03/0237

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Veröffentlicht am 21.09.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §34 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2163/65 E 21. November 1966 VwSlg 7029 A/1966 RS 2

Stammrechtssatz

Für eine Bestrafung wegen Übertretung des § 34 Abs 3 AVG ist ohne Belang, ob sich die beleidigende Schreibweise gegen die Behörde, gegen das Verwaltungsorgan oder gegen eine einzige Amtshandlung richtete.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987030237.X01

Im RIS seit

09.01.2006

Zuletzt aktualisiert am

13.09.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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