RS Vwgh 1988/9/21 88/10/0086

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Veröffentlicht am 21.09.1988
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Index

82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §9 Abs1;
LMG 1975 §9 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/10/0190 E 27. Jänner 1986 RS 2

Stammrechtssatz

Wurde eine gesundheitsbezogene Angabe nach § 9 Abs 3 LMG 1975 zugelassen, so setzt dies die Ansicht voraus, dass es sich um eine solche Angabe handelt, die nach § 9 Abs 1 LMG 1975 verboten ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988100086.X06

Im RIS seit

16.01.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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