RS Vwgh 1988/9/21 88/10/0014

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.09.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/11/0284 E 12. April 1983 RS 2

Stammrechtssatz

Voraussetzung eines auf § 13 Abs 3 AVG gestützten Verbesserungsauftrages und eines in der Folge wegen Nichtentsprechung des Auftrages erlassenen Bescheides, mit dem ein Antrag zurückgewiesen wird, ist das Vorliegen eines Formgebrechens des schriftlichen Antrages. Was unter einem "Formgebrechen schriftlicher Eingaben" zu verstehen ist, muss der in Betracht kommenden Verwaltungsvorschrift entnommen werden (Hinweis E 24.1.1972, 1274/70).

Schlagworte

Formgebrechen behebbareVerbesserungsauftrag Nichtentsprechung ZurückweisungPflichten bei Erteilung des Verbesserungsauftrages

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988100014.X02

Im RIS seit

12.12.2006

Zuletzt aktualisiert am

20.02.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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