RS Vwgh 1988/9/21 87/03/0217

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Veröffentlicht am 21.09.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
AVG §46;
GewO 1973 §28 Abs1 Z1 lita;

Rechtssatz

Die Frage nach der Zumutbarkeit der Erbringung eines Befähigungsnachweises ist eine Rechtsfrage. Ein Urteil darüber obliegt daher nicht einem (medizinischen) Sachverständigen.

Schlagworte

Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger Beweismittel Sachverständigengutachten Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche Beurteilung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987030217.X02

Im RIS seit

22.12.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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