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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §10 Abs3;Rechtssatz
Der Abschluss des Studiums der ökonomischen Wissenschaften im Heimatland des Staatsbürgerschaftswerbers und das nunmehrige Doktoratsstudium an der Wirtschaftsuniversität Wien stellen keine besonders berücksichtigungswürdigen Gründe für die Verleihung der Staatsbürgerschaft dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988010120.X01Im RIS seit
29.08.2006