RS Vwgh 1988/9/21 88/01/0120

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Veröffentlicht am 21.09.1988
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs3;

Rechtssatz

Der Abschluss des Studiums der ökonomischen Wissenschaften im Heimatland des Staatsbürgerschaftswerbers und das nunmehrige Doktoratsstudium an der Wirtschaftsuniversität Wien stellen keine besonders berücksichtigungswürdigen Gründe für die Verleihung der Staatsbürgerschaft dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988010120.X01

Im RIS seit

29.08.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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