RS Vwgh 1988/9/21 88/10/0086

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Veröffentlicht am 21.09.1988
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Index

82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §18 Abs2;
LMG 1975 §9 Abs1 lita;
LMG 1975 §9 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/10/0150 E 20. Oktober 1986 VwSlg 12266 A/1986 RS 4

Stammrechtssatz

Lässt sich nicht ausschließen, dass eine bestimmte Angabe dem angesprochenen Durchschnittskonsumenten den (beabsichtigten) Eindruck einer besonderen physiologischen Wirkung vermittelt, so ist es nicht rechtswidrig, wenn die Behörde diese Anpreisung als Angabe qualifiziert, die unter § 9 Abs 1 lit a LMG fällt (Hinweis auf E 5.11.1984, 83/10/0306).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988100086.X04

Im RIS seit

16.01.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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