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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §58 Abs2;Rechtssatz
Ausführungen zur Begründungspflicht bezüglich eines die Nachsicht vom Befähigungsnachweis ablehnenden Bescheides, wenn der Antragsteller neben dem Alter (hier: 52 Jahre) durch besondere Umstände herbeigeführte und ihn persönlich treffende arbeitsmäßige Belastung (hier: "Fortführung des Unternehmens des Ehegatten, über dessen Vermögen der Konkurs eröffnet wurde) geltend gemacht hat.
Schlagworte
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Behandlung von Parteieinwendungen Ablehnung von Beweisanträgen Abstandnahme von BeweisenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987030275.X02Im RIS seit
20.01.2006