RS Vwgh 1988/9/21 87/03/0275

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Veröffentlicht am 21.09.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §58 Abs2;
GewO 1973 §28 Abs1 Z1 lita;

Rechtssatz

Ausführungen zur Begründungspflicht bezüglich eines die Nachsicht vom Befähigungsnachweis ablehnenden Bescheides, wenn der Antragsteller neben dem Alter (hier: 52 Jahre) durch besondere Umstände herbeigeführte und ihn persönlich treffende arbeitsmäßige Belastung (hier: "Fortführung des Unternehmens des Ehegatten, über dessen Vermögen der Konkurs eröffnet wurde) geltend gemacht hat.

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Behandlung von Parteieinwendungen Ablehnung von Beweisanträgen Abstandnahme von Beweisen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987030275.X02

Im RIS seit

20.01.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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