RS Vwgh 1988/9/21 88/10/0086

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Veröffentlicht am 21.09.1988
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Index

82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §9 Abs1;
LMG 1975 §9 Abs3;

Rechtssatz

Gesundheitsbezogene Angaben sind "produktbezogen". Handelt es sich um eine bloße Empfehlung für ein anderes Produkt, so liegt keine gesundheitsbezogene Angabe in Bezug auf jenes Produkt vor, welches mit dieser Angabe in Verkehr gebracht werden soll. Ein solcher Antrag ist daher gem § 9 Abs 3 LMG zurückzuweisen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988100086.X10

Im RIS seit

16.01.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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