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82/05 LebensmittelrechtNorm
LMG 1975 §9 Abs1;Rechtssatz
Gesundheitsbezogene Angaben sind "produktbezogen". Handelt es sich um eine bloße Empfehlung für ein anderes Produkt, so liegt keine gesundheitsbezogene Angabe in Bezug auf jenes Produkt vor, welches mit dieser Angabe in Verkehr gebracht werden soll. Ein solcher Antrag ist daher gem § 9 Abs 3 LMG zurückzuweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988100086.X10Im RIS seit
16.01.2007