RS Vwgh 1988/9/21 88/03/0041

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.09.1988
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §10 Abs1;
VStG §44a litb;
VStG §44a Z2;

Rechtssatz

Wird dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe nicht ausreichend nach rechts gelenkt, so liegt darin die Bezugnahme auf die Verhaltensvorschrift des § 10 Abs 1 StVO.

Schlagworte

Verwaltungsvorschrift Mängel im Spruch falsche Subsumtion der Tat

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988030041.X01

Im RIS seit

20.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten