Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §10 Abs1;Rechtssatz
Wird dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe nicht ausreichend nach rechts gelenkt, so liegt darin die Bezugnahme auf die Verhaltensvorschrift des § 10 Abs 1 StVO.
Schlagworte
Verwaltungsvorschrift Mängel im Spruch falsche Subsumtion der TatEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988030041.X01Im RIS seit
20.09.2006