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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VStG §49 Abs1;Rechtssatz
Ist einem Einspruch gegen eine Strafverfügung nicht zu entnehmen, dass damit ausschließlich die Straffrage bekämpft wird, ist es der Rechtsmittelbehörde versagt, eine Berufungsentscheidung zu treffen. Tut sie es dennoch, ist ein solcher Berufungsbescheid wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufzuheben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988030161.X01Im RIS seit
21.09.1988Zuletzt aktualisiert am
11.07.2018