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L65000 Jagd WildNorm
AVG §37;Rechtssatz
Es stellt einen wesentlichen Verfahrensmangel dar, wenn sich die Behörde mit dem Vorbringen des einer Übertretung des § 40 Abs 2 JagdG Tir 1969 wegen Einschießens eines Jagdgewehres in der Nähe einer Rotwildfütterung Beschuldigten, das Wild habe bereits die natürlichen Äsungsplätze aufgesucht und konnte wegen der auch sonst nächst der Fütterung erfolgten Abschüsse gar nicht beunruhigt werden, nicht auseinander setzt.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung des Parteiwillens Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verfahrensmangel Vorschriften über die Jagdbetriebsführung jagdliche Verbote Übertretungen und Strafen StrafnormenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988030195.X04Im RIS seit
06.10.2006