Index
82/05 LebensmittelrechtNorm
LMG 1975 §9 Abs1;Rechtssatz
Die Mängel, ob eine gesundheitsbezogene Angabe mit dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung vereinbar ist, ist in Bezug auf jenes Produkt (und sei es auch nur ein "reines" Lebensmittel, welches keiner Verarbeitung oder Vermengung unterzogen wurde) zu prüfen, welches als Lebensmittel mit dieser Angabe in Verkehr gebracht werden soll (Hinweis auf E 26.1.1981, 0409/80).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988100086.X02Im RIS seit
16.01.2007