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80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §172 Abs6 idF 1987/576;Rechtssatz
Wesentliche Voraussetzung für die rechtliche Zulässigkeit eines Auftrages zur Entfernung eines Schuppens, welcher sich auf einem im Eigentum des Bf stehenden Grundstück befindet, ist die Waldeigenschaft eben jener Fläche, auf der dieses Objekt errichtet worden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988100064.X01Im RIS seit
14.12.2006